Rechtstipps-Archiv:
- 01.2019 - Die Immobilienfalle im Unterhalt: Änderung der Rechtsprechung
- 12.2017 - Eine Mogelpackung: Die neue Düsseldorfer Tabelle 2018 für den Kindesunterhalt
- 09.2016 - Kindesunterhalt trotz abgeschlossener Ausbildung?
- 07.2016 - Aufsichtspflicht der Eltern, wenn die Kinder das Internet nutzen
- 02.2016 - EU regelt Erbfälle mit Auslandsberührung: Vereinfachung oder Stolperfalle?
- 03.2015 - Versorgungsausgleich bei Tod des geschiedenen Ehegatten rückgängig machen
- 01.2015 - Neue Düsseldorfer Tabelle 2015
- 06.2014 - Risiken des Vertrages mit dem Bauträger
- 10.2013 - Das neue Mietrechtsänderungsgesetz erleichtert die Wohnungsräumung
- 05.2013 - Die Zukunft des deutschen Erbrechts bei Auslandsberührung
- 01.2013 - Wie sich die Unterhaltsansprüche verändern, wenn die Kinder flügge werden
- 12.2012 - Neue Düsseldorfer Tabelle 2013
- 07.2012 - Seit 21.06.2012 gleiches Scheidungsrecht in Europa
- 05.2012 - Wohin mit meinem Testament?
- 02.2012 - Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Vermieter
- 01.2012 - Einkäufe für die Familie: Wer muss die Rechnung zahlen?
- 10.2011 - Gesetzgeber verbessert erbrechtliche Stellung nichtehelicher Kinder
- 09.2011 - Zivilprozesskosten können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden
- 08.2011 - Definieren Sie die Geschäftsgrundlage Ihres Zusammenlebens per Notarvertrag
- 07.2011 - Versorgungsausgleich bei späterem Versterben des geschiedenen Ex-Partners
- 01.2011 - Neues im Unterhaltsrecht – Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2011
- 11.2010 - Rückforderung von Zuwendungen an Schwiegerkind
- 08.2010 - Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik trotz DIN-gerechtem Arbeiten
- 06.2010 - Doch noch höhere Rentenansprüche aus dem Versorgungsausgleich?
- 05.2010 - Streit vor Gericht – muss das sein? Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung
- 02.2010 - Zustimmung des Ehegatten zur steuerlichen Zusammenveranlagung
- 01.2010 - Ausgleich von Steuerrückvergütungen zwischen Ehegatten
- 12.2009 - Änderungen im Erbrecht ab 01.01.2010
- 09.2009 - Das neue Patientenverfügungsgesetz
- 08.2009 - Eigentümerversammlung in der Ferienzeit?
- 06.2009 - Mietrisiko in der Krise
- 05.2009 - Und es kommt doch: Das „Große Familiengericht“
- 04.2009 - Chaos im Unterhaltsrecht: Wie lange bekommen geschiedene Ehefrauen Unterhalt?
- 03.2009 - Noch mehr Reformen ab 01.09.2009: Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
- 01.2009 - Time-Sharing: juristisch hochexplosiv
- 12.2008 - Erbschaftssteuerreform
- 11.2008 - Reform des Versorgungsausgleichs: Die Falle für scheidungswillige Senioren
- 10.2008 - Geschenkt ist geschenkt?
- 09.2008 - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel berechtigt nicht zur Mieterhöhung
Noch mehr Reformen ab 01.09.2009: Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
März 2009
Nachdem der Gesetzgeber zum 01.01.2008 das Unterhaltsrecht vollkommen neu geregelt hat, stehen nun weitere, bereits beschlossene Gesetzesänderungen im Familienrecht bevor, die zeitgleich am 1.09.2009 in Kraft treten werden:
1. Zugewinnausgleich
Künftig wird es nicht mehr möglich sein, durch Vermögensverschlechterungen im Zeitraum zwischen der Einreichung der Scheidung und Rechtskraft der Scheidung den Zugewinn zu minimieren. Ausschlaggebend wird ausschließlich das bei Zustellung des Scheidungsantrags vorhandene Vermögen sein und Manipulationen während des Scheidungsverfahrens selbst ist ein Riegel vorgeschoben.
Neu ist außerdem die Behandlung sogenannten „negativen Anfangsvermögens“. Während bislang die Regel galt, dass das Anfangsvermögen eines Ehepartners nie kleiner als Null sein konnte und somit nur aktiv vorhandenes, in der Ehe erwirtschaftetes Vermögen ausgeglichen wurde, soll nunmehr auch die Schuldentilgung während der Ehe zu Ausgleichsansprüchen führen. Wer also einen „überschuldeten“ Ehepartner geheiratet hat und mit dazu beigetragen hat, dass in der Ehe dessen Schulden getilgt werden konnten, sollte sich mit der Scheidung Zeit lassen bis nach dem 01.09.2009. Dann wird die Schuldentilgung als Zugewinn des anderen Ehegatten gelten und muss ausgeglichen werden.
Unabhängig davon ist jedem Ehepaar aus Gründen der Beweislast anzuraten, sein jeweils vorhandenes Anfangsvermögen am Tag der Hochzeit sauber und vollständig zu erfassen, möglichst die dazu gehörigen Belege langfristig zu archivieren und sich die Vollständigkeit des Verzeichnisses gegenseitig schriftlich zu bestätigen.
Zum Vermögen gehören nicht nur die Ersparnisse auf der Bank, sondern auch Wertpapiere, die Zeitwerte von Lebensversicherungen, Bausparguthaben, Immobilien, Kraftfahrzeuge, Forderungen gegen Dritte und z.B. auch wertvolle Münzsammlungen o.ä. Schulden sind selbstverständlich ebenfalls zu berücksichtigen.
Oft führt gerade die Beweisnot bei langen Ehen zu ungerechten Ergebnissen, wenn nämlich die Unterlagen über den Bestand des Anfangsvermögens nicht mehr vorhanden sind und so die für den Betroffenen nachteilige gesetzliche Fiktion gilt, dass mangels Beweisbarkeit kein Anfangsvermögen vorhanden war.
Gut aufheben sollte man auch alle Unterlagen über Schenkungen und Erbschaften, die man im Laufe der Ehe macht bzw. erhält. Diese werden im Zugewinnausgleich wie Anfangsvermögen behandelt, was dazu führt, dass aus geschenktem oder ererbtem Vermögen kein Zugewinnausgleich zu bezahlen ist.
2.Versorgungsausgleich
Lesen Sie hierzu unseren Rechtstipp November 2008.