Rechtstipps-Archiv:
- 01.2019 - Die Immobilienfalle im Unterhalt: Änderung der Rechtsprechung
- 12.2017 - Eine Mogelpackung: Die neue Düsseldorfer Tabelle 2018 für den Kindesunterhalt
- 09.2016 - Kindesunterhalt trotz abgeschlossener Ausbildung?
- 07.2016 - Aufsichtspflicht der Eltern, wenn die Kinder das Internet nutzen
- 02.2016 - EU regelt Erbfälle mit Auslandsberührung: Vereinfachung oder Stolperfalle?
- 03.2015 - Versorgungsausgleich bei Tod des geschiedenen Ehegatten rückgängig machen
- 01.2015 - Neue Düsseldorfer Tabelle 2015
- 06.2014 - Risiken des Vertrages mit dem Bauträger
- 10.2013 - Das neue Mietrechtsänderungsgesetz erleichtert die Wohnungsräumung
- 05.2013 - Die Zukunft des deutschen Erbrechts bei Auslandsberührung
- 01.2013 - Wie sich die Unterhaltsansprüche verändern, wenn die Kinder flügge werden
- 12.2012 - Neue Düsseldorfer Tabelle 2013
- 07.2012 - Seit 21.06.2012 gleiches Scheidungsrecht in Europa
- 05.2012 - Wohin mit meinem Testament?
- 02.2012 - Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Vermieter
- 01.2012 - Einkäufe für die Familie: Wer muss die Rechnung zahlen?
- 10.2011 - Gesetzgeber verbessert erbrechtliche Stellung nichtehelicher Kinder
- 09.2011 - Zivilprozesskosten können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden
- 08.2011 - Definieren Sie die Geschäftsgrundlage Ihres Zusammenlebens per Notarvertrag
- 07.2011 - Versorgungsausgleich bei späterem Versterben des geschiedenen Ex-Partners
- 01.2011 - Neues im Unterhaltsrecht – Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2011
- 11.2010 - Rückforderung von Zuwendungen an Schwiegerkind
- 08.2010 - Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik trotz DIN-gerechtem Arbeiten
- 06.2010 - Doch noch höhere Rentenansprüche aus dem Versorgungsausgleich?
- 05.2010 - Streit vor Gericht – muss das sein? Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung
- 02.2010 - Zustimmung des Ehegatten zur steuerlichen Zusammenveranlagung
- 01.2010 - Ausgleich von Steuerrückvergütungen zwischen Ehegatten
- 12.2009 - Änderungen im Erbrecht ab 01.01.2010
- 09.2009 - Das neue Patientenverfügungsgesetz
- 08.2009 - Eigentümerversammlung in der Ferienzeit?
- 06.2009 - Mietrisiko in der Krise
- 05.2009 - Und es kommt doch: Das „Große Familiengericht“
- 04.2009 - Chaos im Unterhaltsrecht: Wie lange bekommen geschiedene Ehefrauen Unterhalt?
- 03.2009 - Noch mehr Reformen ab 01.09.2009: Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
- 01.2009 - Time-Sharing: juristisch hochexplosiv
- 12.2008 - Erbschaftssteuerreform
- 11.2008 - Reform des Versorgungsausgleichs: Die Falle für scheidungswillige Senioren
- 10.2008 - Geschenkt ist geschenkt?
- 09.2008 - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel berechtigt nicht zur Mieterhöhung
Und es kommt doch: Das „Große Familiengericht“
Mai 2009
Schon lange stehen die Forderungen im Raum, dass familienrechtliche Fragen, die zusammengehören, auch von einer einheitlichen Instanz entschieden werden sollten. Wichtig ist dies nicht nur wegen der Bündelung von Kompetenzen, sonder auch zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen.
Zum 1.09.2009 wird nun endlich eine umfassende Reform der Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften im Familienrecht in Kraft treten. Der Gesetzgeber schafft die Vormundschaftsgerichte ab verweist einen Gutteil von deren Aufgaben an das sogenannte „große Familiengericht“. Die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Familienrichter werden stark ausgeweitet. Viele Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung, die bislang auf verschiedene Gerichtszweige verteilt waren, fallen ab September in die Zuständigkeit des Familiengerichts, zum Beispiel Fragen der Verteilung gemeinsamer Schulden, Fragen betreffend die steuerliche Veranlagung oder Steuerrückvergütungen, Nutzungsregelungen für eine Familienimmobilie, Streitigkeiten um die Rückabwicklung sogenannter ehebedingter Zuwendungen etc.
Erstmals erhalten Familienrichter auch die Aufgabe, stark zerstrittene Ehepartner zu einem Informationsgespräch über die Wirkungsweise der Mediation zu verpflichten. Ob die Eheleute dann diese Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung mit Hilfe eines Mediators in Anspruch nehmen wollen, bleibt ihnen allerdings selbst überlassen.