Familienrecht

Rechtsanwältin Nonnenmacher und Rechtsanwalt Wiegand beraten und betreuen Sie in rechtlicher Hinsicht bei der Gestaltung familiärer Beziehungen durch Ehe- oder Partnerschaftsvertrag und vertreten Sie auch bei der Abwicklung familiärer Beziehungen nach einer Trennung oder bei einer Scheidung.

Wir bieten Hilfe außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, zum Beispiel zur Herbeiführung eines Trennungsvertrags oder einer Ehescheidungsvereinbarung.

Wir stehen Ihnen zur Seite bei der einvernehmlichen Vermögensauseinandersetzung oder bei der Festlegung des Kindesunterhalts (siehe Düsseldorfer Tabelle) über Jugendamtsurkunden, Notarverträge oder privatschriftliche Vereinbarung, jeweils unter besonderer Berücksichtigung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten in Fragen des Umgangsrechts mit Kindern, in Fragen der elterlichen Sorge und in Fragen betreffend gemeinschaftlichen Hausrats.

Parteien, die sich den Strapazen gerichtlicher Konfrontation nicht stellen wollen, können im Rahmen eines Mediationsverfahrens mit Hilfe von Frau Nonnenmacher als ausgebildeter Anwaltsmediatorin selbst eine Lösung für ihre Probleme erarbeiten.

Selbstverständlich bieten wir auch kompetente und professionelle Vertretung in gerichtlichen Verfahren wie streitigen oder einvernehmlichen Ehescheidungen, dem Unterhaltsprozess oder der Unterhaltsabänderungsklage, dem Zugewinnprozess oder Rechtsstreitigkeiten betreffend den Versorgungsausgleich (Rentenansprüche).

Weitere Schwerpunkte sind Streitigkeiten bei der Abwicklung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Fragen der Haftungsverteilung für gemeinsame Schulden (Gesamtschuldnerausgleich).