Die zunehmende Gesetzesflut und der Wunsch nach einer kompetenten Beratung und Betreuung machen auch auf Anwaltsseite eine zunehmende Spezialisierung erforderlich.

Als Fachanwälte im Bereich des Erbrechts, Familienrechts, Baurechts, Architektenrechts, Mietrechts und des Rechts des Wohnungseigentumgesetzes wollen wir Ihnen im Wesentlichen auf diesen Rechtsgebieten umfassend mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Spezialisiert haben wir uns insbesondere auf sämtliche Bereiche des Immobilienrechts und des Immobilienwirtschaftsrechts, in denen wir über profunde und langjährige Erfahrung verfügen.

Unser Angebot wird ergänzt durch unser Insolvenzbüro, das wir seit Anfang der 90er Jahre ständig ausgebaut und optimiert haben. Wir blicken auf jahrelange Erfahrung in der Insolvenzverwaltung zurück.

Zusammen mit unseren auch kaufmännisch besonders geschulten Mitarbeitern helfen wir Ihnen sowohl bei gerichtlichen Insolvenzverfahren als auch im Vorfeld in Form der Schuldnerberatung – insbesondere auch bei Privat- oder Verbraucherinsolvenzen mit dem Ziel der Restschuldbefreiung.

Im Bereich des Arbeitsrechts bieten wir Ihnen ebenfalls mit einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt unsere Dienste an.