Rechtstipps-Archiv:
- 01.2012 - Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Vermieter
- 01.2012 - Einkäufe für die Familie: Wer muss die Rechnung zahlen?
- 10.2011 - Gesetzgeber verbessert erbrechtliche Stellung nichtehelicher Kinder
- 09.2011 - Zivilprozesskosten können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden
- 08.2011 - Definieren Sie die Geschäftsgrundlage Ihres Zusammenlebens per Notarvertrag
- 07.2011 - Versorgungsausgleich bei späterem Versterben des geschiedenen Ex-Partners
- 01.2011 - Neues im Unterhaltsrecht – Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2011
- 11.2010 - Rückforderung von Zuwendungen an Schwiegerkind
- 08.2010 - Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik trotz DIN-gerechtem Arbeiten
- 06.2010 - Doch noch höhere Rentenansprüche aus dem Versorgungsausgleich?
- 05.2010 - Streit vor Gericht – muss das sein? Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung
- 02.2010 - Zustimmung des Ehegatten zur steuerlichen Zusammenveranlagung
- 01.2010 - Ausgleich von Steuerrückvergütungen zwischen Ehegatten
- 12.2009 - Änderungen im Erbrecht ab 01.01.2010
- 09.2009 - Das neue Patientenverfügungsgesetz
- 08.2009 - Eigentümerversammlung in der Ferienzeit?
- 06.2009 - Mietrisiko in der Krise
- 05.2009 - Und es kommt doch: Das „Große Familiengericht“
- 04.2009 - Chaos im Unterhaltsrecht: Wie lange bekommen geschiedene Ehefrauen Unterhalt?
- 03.2009 - Noch mehr Reformen ab 01.09.2009: Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
- 01.2009 - Time-Sharing: juristisch hochexplosiv
- 12.2008 - Erbschaftssteuerreform
- 11.2008 - Reform des Versorgungsausgleichs: Die Falle für scheidungswillige Senioren
- 10.2008 - Geschenkt ist geschenkt?
- 09.2008 - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel berechtigt nicht zur Mieterhöhung
Zustimmung des Ehegatten zur steuerlichen Zusammenveranlagung
Februar 2010
Schon bislang waren es ständige Rechtsprechung des BGH, dass aus dem Gedanken ehelicher und auch nachehelicher Solidarität die Verpflichtung resultieren kann, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen. Für das Trennungsjahr gilt dies auf jeden Fall, wenn die steuerlichen Nachteile des schlechter verdienenden Ehegatten mit der ungünstigen Steuerklasse zum Beispiel durch angemessenen Unterhalt oder einen Steuerausgleich für die Zeit ab Trennung ausgeglichen sind.
Nunmehr hat der BGH einen Fall entschieden, in dem ein Ehegatte bei getrennter Veranlagung erheblichen von seinem Verlustvortrag profitiert hätte.
Der BGH hat entschieden, dass dieser Ehegatte sich trotz der Nachteile, die sich für ihn aus der gemeinsamen Veranlagung ergeben, schadensersatzpflichtig macht, wenn er der gemeinsamen Veranlagung nicht zustimmt. Die deutlich geringere Steuerersparnis bei gemeinsamer Veranlagung müsse er akzeptieren.
Begründet wurde dies damit, dass die Ehegatten bereits im Vorfeld die geringere Steuerbelastung erwartet hatten und deswegen frei werdenden Mittel für ihren Lebensunterhalt oder eine Vermögensbildung, an der beide teilnahmen, verwendet hatten. Sie hatten sich also vor der Trennung schon auf die geringe Steuerbelastung eingestellt.
Hieraus schlussfolgerte der BGH, dass der Ehegatte mit dem Verlustvortrag selbigen auch in die gemeinsame steuerliche Veranlagung einzubringen habe ( Urt.vom 18.11.09, Az XII ZR 173/06).