Rechtstipps-Archiv:
- 05.2013 - Die Zukunft des deutschen Erbrechts bei Auslandsberührung
- 01.2013 - Wie sich die Unterhaltsansprüche verändern, wenn die Kinder flügge werden
- 12.2012 - Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2013
- 07.2012 - Seit 21.06.2012 gleiches Scheidungsrecht in Europa
- 05.2012 - Wohin mit meinem Testament?
- 02.2012 - Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Vermieter
- 01.2012 - Einkäufe für die Familie: Wer muss die Rechnung zahlen?
- 10.2011 - Gesetzgeber verbessert erbrechtliche Stellung nichtehelicher Kinder
- 09.2011 - Zivilprozesskosten können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden
- 08.2011 - Definieren Sie die Geschäftsgrundlage Ihres Zusammenlebens per Notarvertrag
- 07.2011 - Versorgungsausgleich bei späterem Versterben des geschiedenen Ex-Partners
- 01.2011 - Neues im Unterhaltsrecht – Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2011
- 11.2010 - Rückforderung von Zuwendungen an Schwiegerkind
- 08.2010 - Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik trotz DIN-gerechtem Arbeiten
- 06.2010 - Doch noch höhere Rentenansprüche aus dem Versorgungsausgleich?
- 05.2010 - Streit vor Gericht – muss das sein? Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung
- 02.2010 - Zustimmung des Ehegatten zur steuerlichen Zusammenveranlagung
- 01.2010 - Ausgleich von Steuerrückvergütungen zwischen Ehegatten
- 12.2009 - Änderungen im Erbrecht ab 01.01.2010
- 09.2009 - Das neue Patientenverfügungsgesetz
- 08.2009 - Eigentümerversammlung in der Ferienzeit?
- 06.2009 - Mietrisiko in der Krise
- 05.2009 - Und es kommt doch: Das „Große Familiengericht“
- 04.2009 - Chaos im Unterhaltsrecht: Wie lange bekommen geschiedene Ehefrauen Unterhalt?
- 03.2009 - Noch mehr Reformen ab 01.09.2009: Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
- 01.2009 - Time-Sharing: juristisch hochexplosiv
- 12.2008 - Erbschaftssteuerreform
- 11.2008 - Reform des Versorgungsausgleichs: Die Falle für scheidungswillige Senioren
- 10.2008 - Geschenkt ist geschenkt?
- 09.2008 - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel berechtigt nicht zur Mieterhöhung
Wohin mit meinem Testament?
Mai 2012
Die meisten Erblasser machen sich viele Gedanken über den Inhalt ihres Testaments. Wenig Aufmerksamkeit widmet man jedoch dem Thema, wie sichergestellt werden kann, dass einmal errichtete letztwillige Verfügungen auch tatsächlich beim Todesfall aufgefunden werden.
Bei handschriftlichen Testamenten gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die die Abgabe bei bestimmten Stellen oder die Verwahrung durch das Nachlassgericht vorschreiben. Anders dagegen bei notariell beurkundeten Testamenten, die regelmäßig in amtliche Verwahrung zu nehmen sind und dann beim Todesfall auch ohne weiteres eröffnet werden können.
Während früher die amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Unterlagen zumeist dezentral auf Karteikarten bei über 5.000 Geburtsstandesämtern bzw. dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg erfasst waren, gibt es seit dem 01.01.2012 ein Zentrales Testamentsregister ZTR. Besagte Dokumente werden nunmehr automatisch von den Nachlassgerichten an dieses Register weitergeleitet und dort zentral erfasst.
Die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister soll und kann die Erledigung von Erbauseinandersetzungen beschleunigen.
Es empfiehlt sich daher, auch handschriftliche letztwillige Verfügungen beim Nachlassgericht gegen eine geringe Gebühr in Verwahrung zu geben, damit Testamente nicht in Büchern oder Schubladen vergessen werden oder den falschen Personen in die Hände fallen.