Rechtstipps-Archiv:
- 01.2012 - Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Vermieter
- 01.2012 - Einkäufe für die Familie: Wer muss die Rechnung zahlen?
- 10.2011 - Gesetzgeber verbessert erbrechtliche Stellung nichtehelicher Kinder
- 09.2011 - Zivilprozesskosten können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden
- 08.2011 - Definieren Sie die Geschäftsgrundlage Ihres Zusammenlebens per Notarvertrag
- 07.2011 - Versorgungsausgleich bei späterem Versterben des geschiedenen Ex-Partners
- 01.2011 - Neues im Unterhaltsrecht – Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2011
- 11.2010 - Rückforderung von Zuwendungen an Schwiegerkind
- 08.2010 - Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik trotz DIN-gerechtem Arbeiten
- 06.2010 - Doch noch höhere Rentenansprüche aus dem Versorgungsausgleich?
- 05.2010 - Streit vor Gericht – muss das sein? Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung
- 02.2010 - Zustimmung des Ehegatten zur steuerlichen Zusammenveranlagung
- 01.2010 - Ausgleich von Steuerrückvergütungen zwischen Ehegatten
- 12.2009 - Änderungen im Erbrecht ab 01.01.2010
- 09.2009 - Das neue Patientenverfügungsgesetz
- 08.2009 - Eigentümerversammlung in der Ferienzeit?
- 06.2009 - Mietrisiko in der Krise
- 05.2009 - Und es kommt doch: Das „Große Familiengericht“
- 04.2009 - Chaos im Unterhaltsrecht: Wie lange bekommen geschiedene Ehefrauen Unterhalt?
- 03.2009 - Noch mehr Reformen ab 01.09.2009: Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
- 01.2009 - Time-Sharing: juristisch hochexplosiv
- 12.2008 - Erbschaftssteuerreform
- 11.2008 - Reform des Versorgungsausgleichs: Die Falle für scheidungswillige Senioren
- 10.2008 - Geschenkt ist geschenkt?
- 09.2008 - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel berechtigt nicht zur Mieterhöhung
Gesetzgeber verbessert erbrechtliche Stellung nichtehelicher Kinder
Oktober 2011
Während das Verhältnis zwischen einem nichtehelichen Kind und seiner Mutter erbrechtlich noch nie Besonderheiten aufgewiesen hat, waren die Erbansprüche nichtehelicher Kinder gegenüber ihren Vätern stets von Besonderheiten geprägt.
Ursprünglich bestanden gegenüber dem Nachlass des Vaters keinerlei erbrechtliche Ansprüche. Erst durch zwei Gesetze im Jahre 1969 und 1998 wurden nichteheliche Kinder in Bezug auf ihre erbrechtlichen Ansprüche den ehelichen Kindern völlig gleichgestellt. Dies galt jedoch nur für Abkömmlinge, die nach dem 1.7.1949 geboren worden waren und heute 62 Jahre oder jünger sind. Vor diesem Zeitpunkt geborene nichteheliche Kinder blieben dagegen recht- und anspruchslos.
Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 28.5.2009 als im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention stehend verurteilt.
Im Frühjahr 2011 wurde nun durch das 2.Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder der Weg dafür geebnet, dass auch nichteheliche Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren worden sind, beim Tod ihres Vaters behandelt werden wie eheliche Kinder. Dieses Gesetz gilt rückwirkend für alle Erbfälle ab dem 29. Mai 2009.