Insolvenzverwaltungen

Rechtsanwalt Dr. Nonnenmacher ist seit Anfang der 90er Jahre im Insolvenzrecht tätig; zuerst als Konkursverwalter und Sequester und seit Einführung der Insolvenzordnung auch als vorläufiger Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter und als Treuhänder.

Das Spektrum der abgewickelten Verfahren reicht von Bauunternehmen, über Dienstleister jeder Art bis hin zu nahezu allen Wirtschaftsbereichen, wobei Insolvenzen im Schmuckbereich wegen der hier zu beachtenden Besonderheiten einen Schwerpunkt bilden.

Als Fachanwalt für Erbrecht bietet sich naturgemäß auch die Abwicklung und Beratung bei Nachlassinsolvenzen an.

Erfahrene Mitarbeiter aus dem juristischen und kaufmännischen Bereich ergänzen das schlagkräftige Team.