Immobilienkaufrecht und Bankenrecht
Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen immobilienkaufrechtlichen und immobilienspezifisch bankenrechtlichen Angelegenheiten, so z.B. beim Kauf, Verkauf und Zwangsversteigerung einer Immobilie oder in den sogenannten Steuersparmodell- und „Schrottimmobilien“-Fällen.
Sollten Sie Probleme betreffend Grundbucheintragungen oder Sicherungsmitteln der Bank haben (so z.B. betreffend eine Bürgschaft oder Grundpfandrechte wie Grundschuld oder Hypothek), sind wir ebenfalls Ihre kompetenten Ansprechpartner.